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Suchergebnisse | 1 Ergebnis für .03.16 Strassenbaumassnahmen in der Montfortstrasse |
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18. März 2016 |
Straßenbaumaßnahmen in der Montfortstraße |
(Friedrichshafen) - Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 21. März 2016, an der B 30 in Friedrichshafen im Bereich der Montfortstraße die Fahrbahn sanieren. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme lässt die Stadt Friedrichshafen in der Montfortstraße beidseitig den Geh- und Radweg umbauen. Gleichzeitig lässt die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG in diesem Bereich sowie im Bereich der Eckenerstraße zwischen dem Haus Sonnenuhr (Paulinenstraße) entlang des Parkhauses Altstadt bis zur Montfortstraße Leitungen erneuern. Für die Durchführung dieser Arbeiten, die voraussichtlich bis 19. April 2016 dauern werden, wird die Montfortstraße voll und die Eckenerstraße im Bereich der Bauarbeiten halbseitig gesperrt. Die Eckenerstraße ist dann nur in Fahrtrichtung Lindau befahrbar. Der Verkehr Richtung Stadtzentrum und Ailingen werden über die Eckenerstraße und Eberhardstraße auf die Paulinenstraße geführt. Die Zufahrt zum Parkhaus Altstadt ist nur über die Paulinenstraße möglich. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden ab 25. April 2016 im Bereich der Fährenzufahrt zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehrs eine Querungshilfe hergestellt und der Asphaltoberbau erneuert sowie im Bereich der Eckenerstraße ab dem Kreuzungsbereich Montfortstraße bis zur Paulinenstraße die Fahrbahn erneuert und die Leitungsarbeiten fertiggestellt. Die Gesamtmaßnahme ist voraussichtlich bis Ende Mai abgeschlossen. Während der Bauzeit ist zudem der Anliegerverkehr zur Montfortstraße und Eckenerstraße teilweise eingeschränkt, die Anlieger werden direkt informiert. Die Aufteilung der Gesamtmaßnahme in mehrere Abschnitte erfolgt aus verkehrlichen Gründen. Die Kosten der Straßenbaumaßnahmen betragen ca. 370.000 Euro und werden von der Stadt Friedrichshafen und der Bundesrepublik Deutschland getragen. Das Regierungspräsidium Tübingen, die Stadt Friedrichshafen und das Stadtwerk am See bitten um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Behinderungen. |
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